Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „House of Art Neuenrade“ anzufertigenden Tättoowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tättoowierung entstehen im Falle der bei dem Studio selbständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer und dem Kunden persönlich.
Kinder und Jugendliche werden nicht tättoowiert.
Tättoovierungen erfolgen ausschließlich ab dem 18 Lebensjahr und mit Nachweis durch entsprechenden Lichbildausweis.
Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tättoowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermines als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder
• eine Terminabsage durch den Kunden spätestens zwei (2) Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
• eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
• der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tättoowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tättoowierung erstellt wurde.
Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.
Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tättoowierers.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass nachträgliche Änderungswünsche, die sich auf das Motiv oder die Platzierung einer Tätowierung richten, eine Kündigung des Ursprungsauftrags darstellen und damit einer Terminabsage entsprechen. Unabhängig von der Frage, ob hiernach ein neuer Vertrag über die dann gewünschte Änderung geschlossen wird, gelten hinsichtlich der Anzahlung die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.
Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung oder des Piercings entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
• Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
• Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
• Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
• Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung / eines Piercings ausschließen oder wesentlich erschweren,
• Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tättoowierfarben oder sonstige Tättoowiermittel,
• ein für den Tättoowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
• ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
• der Kunde zu erkennen gibt, dass er der Durchführung der Behandlung in erheblichem Maß unsicher,
voreingenommen oder ängstlich gegenübersteht,
• Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Sollte sich im Termin herausstellen, dass der Kunde eine Gestaltung oder Ausführungsart einer Tätowierung wünscht, von welcher der jeweilige Tätowierer der Auffassung ist, diese nicht in zufriedenstellender Weise umsetzen zu können, besteht diesseits das Recht zu einer Kündigung des Vertrags.
Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
Soweit es sich bei einer Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tättoowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tättoowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tättoowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
Für die orthografische Richtigkeit einer Tättoowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung, Abstoßung eines Piercings etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
Für Komplikationen bei Tätowierungen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. im Falle einer Tättoowierung Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tättoowierfarbe usw.) können wir keine Haftung übernehmen.
Dasselbe gilt für solche Defizite einer Tättoowierung, welche daraus resultieren, dass der Kunde sich während der Behandlung bewegt.
Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tättoowierung zu Farbverlusten der Tättoowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben.
In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Ein kostenfreies Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sich später als nach Ablauf von 12 Wochen nach Fertigstellung der Tätowierung bei uns persönlich vorstellt.
Der Kunde gewährt dem Tättoowierer ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.